Rechtsprechung
BPatG, 20.12.2006 - 26 W (pat) 75/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 20.12.2006 - 26 W (pat) 75/04
Zwar sind die Waren der angegriffenen Marke, was "Tabak", "Tabakerzeugnisse" und "Zigaretten" betrifft, mit den Waren der Widerspruchsmarke identisch, was angesichts der zwischen den einzelnen Voraussetzungen der Verwechslungsgefahr bestehenden Wechselwirkungen prinzipiell einen überdurchschnittlichen Markenabstand erforderlich macht (st. Rspr., vgl. z. B.: EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 22 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone). - BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02
il Padrone/Il Portone
Auszug aus BPatG, 20.12.2006 - 26 W (pat) 75/04
Zwar sind die Waren der angegriffenen Marke, was "Tabak", "Tabakerzeugnisse" und "Zigaretten" betrifft, mit den Waren der Widerspruchsmarke identisch, was angesichts der zwischen den einzelnen Voraussetzungen der Verwechslungsgefahr bestehenden Wechselwirkungen prinzipiell einen überdurchschnittlichen Markenabstand erforderlich macht (st. Rspr., vgl. z. B.: EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 22 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone). - BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96
Tiffany
Auszug aus BPatG, 20.12.2006 - 26 W (pat) 75/04
Zwischen Tabaken und Tabakerzeugnissen und den weiteren Waren der angegriffenen Marke, nämlich "Raucherbedarfsartikel, Feuerzeuge, Streichhölzer" besteht Warenähnlichkeit unter dem Gesichtspunkt, dass es sich insoweit um einander typischerweise ergänzende Waren handelt (BGH GRUR 1999, 496, 498 - TIFFANY). - BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95
"Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin …
Auszug aus BPatG, 20.12.2006 - 26 W (pat) 75/04
Der ursprünglich englischsprachige Begriff "line" wird zudem auch in Deutschland schon seit langem zur Kennzeichnung einer Produktlinie verwendet (BGH GRUR 1998, 394 - Active Line), was für ein sofortiges Verständnis dieses Wortes durch den deutschen Durchschnittsverbraucher von Tabakprodukten und Raucherartikeln spricht.